Ein Mikrochip besteht aus einem kleinen Stäbchen, welches eine 17stellige Nummer gespeichert hat und unter die Haut implantiert wird. Anhand dieser Nummer ist Ihr Tier mit einem Chiplesegerät identifizierbar. Bei Hunden ist der Mikrochip obligatorisch und muss spätestens im Alter von 3 Monaten implantiert worden sein. Bei Katzen ist der Mikrochip noch nicht obligatorisch, er ist aber aus diversen Gründen sehr zu empfehlen.
Wichtig zu wissen ist auch die Tatsache, dass alle Hunde und Katzen einen Chip benötigen, wenn sie die Grenze passieren. Dies gilt sowohl von der Schweiz ins Ausland, als auch umgekehrt vom Ausland in die Schweiz.
Das Mikrochip setzen ist ein einfaches Prozedere, das mit einer Injektion vergleichbar ist. Es handelt sich dabei einzig um eine etwas grössere Kanüle und anstelle eines Medikamentes wird der Chip unter die Haut im Nackenbereich injiziert.
Ihr Hund wird bei der Hundedatenbank AMICUS registriert, während Ihre Katzen bei der Katzendatenbank ANIS registriert wird.
Für eine erfolgreiche AMICUS Registrierung Ihres Hundes, benötigen wir neben der Adressangabe, die Gemeinde-ID Nummer des Hundehalters. Diese erhalten Sie bei der Anmeldung auf Ihrer Wohngemeinde. Weiter wird die Chip-Nummer, das Chip-Datum, die Heimtierpass-Nummer (falls vorhanden) und alle Angaben zum Hund, wie Geburtsdatum, Rasse etc. benötigt. Falls Ihr Hund vom Ausland importiert worden ist, werden auch Angaben über das Herkunftsland und das Importdatum benötigt.
Bei der Katze ist es weniger kompliziert, diese wird direkt nach dem Chippen, mit der Chipnummer und den Angaben zum Tier und Halter, bei ANIS angemeldet.